G e s c h ä f t s o r d n u n g
MSG Ammersee-Allgäu e.V.

§ 1 Aufgabenverteilung im Vorstand:
  • 1. Vorsitzender
    • Vorstand im Sinne des BGB
    • Vertretung des Vereins nach außen (Behörden, BLSV, BMBV etc.)
    • n Führung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes mit dem Geschäftsführer
    • n Sponsoren und Werbeverträge mit dem Geschäftsführer
    • n Vorbereitung der Vorstandsitzungen und der Jahresversammlung
  • 2. Vorsitzender (Sport)
    • Vertreter des 1. Vorsitzenden
    • Verantwortlicher für den Sportbetrieb
    • Verantwortlicher für den Jugendbereich
    • Koordination der Turnieranmeldungen
    • Sportliche Organisation der eigenen Freundschaftsturniere (mit rechtzeitiger Turniergenehmigung über den BMV und DMV), sowie der Clubmeisterschaften
    • Meldung der Teilnehmer für Freundschaftsturniere
  • 3. Vorsitzender (Kasse)
    • Vertreter des 1. Vorsitzenden
    • Führung der Kassengeschäfte
    • Erstellung des Haushaltsentwurfes in Abstimmung mit dem 1. Vorsitzenden
  • Geschäftsführer
    • Geschäftsstelle
    • Führung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes mit dem 1. Vorsitzenden
    • Sponsoren und Werbeverträge mit dem 1. Vorsitzenden
    • Protokollführer
    • n Betreuung Homepage
  • Beisitzer 1 (Dießen)
    • Anlagenkoordinator Dießen
    • Organisation von Turnieren (mit 2. Vorsitzenden)
  • Beisitzer 2 (Oberwang)
    • Anlagenkoordinator Oberwang
Die Aufgabenverteilung kann vom Vorstand angepaßt werden.

§ 2 Einberufung des Vorstandes:
  • Der Vorstand wird je nach Bedarf, mindestens zweimal jährlich, vom Vorsitzenden schriftlich unter Angabe von Zeit, Ort und der Tagesordnung einberufen. Auf Antrag eines Vorstandsmitgliedes ist der Vorstand vom Vorsitzenden unmittelbar einzuberufen. Die Sitzungen des Vorstandes finden wechselseitig im Bereich der Abteilungen statt (Prinzip: geringster Aufwand). Die Tagesordnung muss alle Punkte enthalten, die von den Vorstandsmitgliedern eingebracht werden. Zwischen Einladung und Sitzung müssen mindestens 14 volle Kalendertage liegen. Sofern eine Entscheidung nicht ohne Nachteil für den Verein aufgeschoben werden kann (Dringlichkeit), kann die Einladungsfrist verkürzt werden. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.
§ 3 Beschlußfähigkeit / Beschlußfassung / Eilentscheidung:
  • Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Wird der Vorstand wegen Beschlussunfähigkeit zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand eingeladen, so ist der Vorstand beschlussfähig, wenn mindestens 2 Vorstandsmitglieder anwesend sind; bei der weiteren Einladung ist hierauf gesondert hinzuweisen.
  • Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Wird der Vorstand wegen Beschlussunfähigkeit zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand eingeladen, so ist der Vorstand beschlussfähig, wenn mindestens 2 Vorstandsmitglieder anwesend sind; bei der weiteren Einladung ist hierauf gesondert hinzuweisen.
  • Der Vorsitzende kann in Angelegenheiten, deren Erledigung nicht ohne Nachteil für den Verein bis zu einer Sitzung des Vorstandes aufgeschoben werden kann, im Einvernehmen mit den stellvertretenden Vorsitzenden anstelle des Vorstandes entscheiden (Eilentscheidung). Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen. Der Vorstand kann diese Eilentscheidung, soweit nicht bereits Rechte Dritter entstanden sind, aufheben.
§ 4 Aufgabenverteilung sonstige Funktionen:
  • Anlagenkoordinator
    • Einteilung der Platzdienste
    • Einteilung der Arbeiten am Platz (Platzwart, Arbeitsdienste)
    • Überwachung und Bestätigung der geleisteten Arbeitsstunden der Mitglieder
    • Abrechnung der Spielgebühr und Verrechnung der Arbeitsstunden

      Dießen: Franz Wild
      Oberwang: offen
      Steinbruch: Dominikus Eisele

  • Pressereferent - z.Zt. nicht besetzt
    • Pflege der Homepage (Weitergabe Infos an die Fa. Semutec)
    • Pressearbeit
  • Jugendsprecher
    • Ansprechpartner für die Jugend
  • Mannschaftssprecher(in) Erwachsenenmannschaften - Z.Zt. nicht besetzt
    • Aufstellung der Mannschaft - Auswechselberechtigung
    • Leitung des Trainings
    • Organisation des Mannschaftsturniers (Quartiere, Fahrt etc.)
  • Die sonstigen Funktionen werden wie folgt eingesetzt:
    • Mannschaftsführer: Durch Wahl innerhalb der jeweiligen Mannschaft.
    • Jugendsprecher: Gewählt von der Jugend.
    • Pressereferent: Einsetzen durch Vorstand.
    • Trainer: Einsetzen durch Vorstand.
§ 5 Der Beitrag ist wie folgt festgelegt:
  • Es sind folgende Mitgliedschaften möglich als:
  • a) Aktive (mit Spielerpass)
  • b) Passive
  • c) Passive - Fördermitglieder
  • Jugendliche, Passive: 25,00 Euro
  • Fördermitglied: 20,00 Euro
  • Erwachsene: 50,00 Euro
  • Familienbeitrag:
    • Ehepaar 80,00 Euro
    • Ehepaar + Kinder bis 19 Jahre 90,00 Euro
  • Aufnahmegebühr: keine
  • Spielgebühr (pro Person): 1)
    Oberwang: k e i n e,
    Steinbruch: Vereinbarung mit dem Platzbesitzer
    Dießen: siehe Anlage

    1) für alle passiven und aktiven Spieler (a + b) die auf den Anlagen spielen (wenn keine sonstigen Vereinbarungen bestehen z.B. kostenloses Trainieren anderer Vereine)

  • Der Beitrag ist bis spätestens 31.1. zu bezahlen. Bevorzugt wird das Kontoeinzugsverfahren angewendet. Nach der ersten Mahnung ist ein Säumniszuschlag von 5,00 € fällig
  • Kontoverbindung:
    Sparkasse Allgäu
    BLZ 733 500 00
    Kontoverbindung 5141 329 68
  • Postanschrift:
    MSG Ammersee-Allgäu e.V., Webereistr. 31a, 87471 Durach


§ 6 Für Aktive ist folgende Clubkleidung Pflicht.

§ 7 Arbeitsstunden/Platzdienst Oberwang:
  • Von jedem Mitglied entsprechend §5 a und b wird im Vereinsinteresse erwartet die notwendigen Arbeitsstunden zu leisten. Die Arbeitsdienste (Frühjahr, Herbst, während des Jahres) werden vom Anlagenkoordinator rechtzeitig bekannt gegeben (Aushang auf der jeweiligen Anlage) und eingeteilt.
§ 8 Bezuschussung von Startgeldern:
  • Rangliste Einzel und Mannschaft: Startgeld wird vom Verein bezahlt.
  • Freundschaftsturniere: Startgebühr für Mannschaften und Jugendliche werden vom Verein bezahlt.
  • BM: Entsprechend Beschluss Vorstand.
  • DM: Entsprechend Beschluss Vorstand.
  • Für jedes Turnier muss der Spieler/die Spielerin die Teilnahme spätestens eine Woche vor Turnierbeginn dem 2. Vorsitzenden mitteilen. Dieser meldet die Spieler zum Turnier verbindlich an. Bei Meldung und Nichtteilnahme am Turnier, muss das Startgeld vom Mitglied gezahlt werden.
§ 9 Finanz- und Spesenordnung
  • Zur Jahreshauptversammlung ist ein Haushaltsplan zu erstellen. Für die Vorbereitung ist der geschäftsführende Vorstand verantwortlich. Dieser wird der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Überschreitungen des Haushaltsvolumens sind durch den Vorstand zu genehmigen. Über jede Ein- und Ausgabe müssen ordnungsgemäße Belege vorhanden sein. Im Jahresabschluss sind die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes nachzuweisen. Der Jahresabschluss ist in Form einer Bilanz als Gegenüberstellung zum Haushaltsplan durchzuführen. Der Haushaltsplan hat außerdem eine Übersicht der Aktiva und Passiva zu enthalten.

    Die Kassenprüfung ist jährlich durchzuführen. Über die Prüfung erstatten die gewählten Kassenprüfer dem Vorstand und der Jahreshauptversammlung Bericht.

    Reisekosten werden für folgende Veranstaltungen genehmigt:
    • - Teilnahme an Bezirkstagen bzw. Verbandstagen
    • Gerichtliche Vertretung des Vereins
    • Sonstige durch den Vorstand genehmigte Reisen
    Reisekosten können wie folgt abgerechnet werden:
    • Fahrgeld 0,12 € je gefahrener Km zzgl. 0,02 € je Mitfahrer (max. 0,20 €/km) oder DBB 2. Klasse
    Für Fahrtkosten zu Turnieren zählen die Regeln der Stadt Kempten (siehe Vordruck - beim Schatzmeister erhältlich).

Kempten, den 11.02.2009


Vereinbarung zwischen der MSG Ammersee-Allgäu e.V. und Dominikus Eisele für die Anlagen in Dießen und Kempten-Steinbruch

§ 1 Spielgebühr

Für die Benutzung der Minigolfanlagen durch die Spieler der MSG Ammersee-Allgäu wurden folgende Spielgebühren vereinbart:

Steinbruch:
Jahreskarte Erwachsene 25,00€
Jugendliche 15,00€
Familie 50,00 €
1) Tageskarte Erw. 1,50€ / Jug. 1,00€
Dießen:
Tageskarte Erw. 1,50€ / Jug. 1,00€


1)Die Jahreskarte wird vom Platzbesitzer zu Saisonbeginn in Rechnung gestellt (31.3.). Bei Erbringung der Arbeitsstunden erfolgt eine Rückerstattung bis zur Höhe der Jahreskarte (je Arbeitsstunde 5.-€).

Für 2010 verzichtet der Platzbesitzer auf die vereinbarte Spielgebühr.


§ 2 Anlagenbenutzung (Turniere)

Für die Benutzung der Minigolfanlagen für Turniere folgende Gebühren:
bis 12.00 Uhr 100,00 €
bis 13.00 Uhr 150,00 €
bis 14.00 Uhr 200,00 €
bis 15.00 Uhr 250,00 €
bis 16.00 Uhr 300,00€


Kempten, den 10.11.2007

gez.
MSG Ammersee-Allgäu Platzbesitzer

gez. Platzbesitzer


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