§ 1
Aufgabenverteilung im Vorstand:
- 1. Vorsitzender
- Vorstand im Sinne des
BGB
- Vertretung des Vereins nach
außen (Behörden, BLSV, BMBV etc.)
- n Führung des
wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes mit dem
Geschäftsführer
- n Sponsoren und
Werbeverträge mit dem Geschäftsführer
- n Vorbereitung der
Vorstandsitzungen und der Jahresversammlung
- 2. Vorsitzender (Sport)
- Vertreter des 1.
Vorsitzenden
- Verantwortlicher für den
Sportbetrieb
- Verantwortlicher für den
Jugendbereich
- Koordination der
Turnieranmeldungen
- Sportliche Organisation der
eigenen Freundschaftsturniere (mit rechtzeitiger Turniergenehmigung über
den BMV und DMV), sowie der Clubmeisterschaften
- Meldung der Teilnehmer
für Freundschaftsturniere
- 3. Vorsitzender (Kasse)
- Vertreter des 1.
Vorsitzenden
- Führung der
Kassengeschäfte
- Erstellung des
Haushaltsentwurfes in Abstimmung mit dem 1. Vorsitzenden
- Geschäftsführer
- Geschäftsstelle
- Führung des
wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes mit dem 1. Vorsitzenden
- Sponsoren und
Werbeverträge mit dem 1. Vorsitzenden
- Protokollführer
- n Betreuung
Homepage
- Beisitzer 1 (Dießen)
- Anlagenkoordinator
Dießen
- Organisation von Turnieren
(mit 2. Vorsitzenden)
- Beisitzer 2 (Oberwang)
- Anlagenkoordinator
Oberwang
Die Aufgabenverteilung kann vom
Vorstand angepaßt werden.
§ 2 Einberufung des
Vorstandes:
- Der Vorstand wird je nach Bedarf,
mindestens zweimal jährlich, vom Vorsitzenden schriftlich unter Angabe von
Zeit, Ort und der Tagesordnung einberufen. Auf Antrag eines Vorstandsmitgliedes
ist der Vorstand vom Vorsitzenden unmittelbar einzuberufen. Die Sitzungen des
Vorstandes finden wechselseitig im Bereich der Abteilungen statt (Prinzip:
geringster Aufwand). Die Tagesordnung muss alle Punkte enthalten, die von den
Vorstandsmitgliedern eingebracht werden. Zwischen Einladung und Sitzung
müssen mindestens 14 volle Kalendertage liegen. Sofern eine Entscheidung
nicht ohne Nachteil für den Verein aufgeschoben werden kann
(Dringlichkeit), kann die Einladungsfrist verkürzt werden. Hierauf ist in
der Einladung hinzuweisen.
§ 3
Beschlußfähigkeit / Beschlußfassung /
Eilentscheidung:
- Der Vorstand ist
beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder
anwesend sind. Wird der Vorstand wegen Beschlussunfähigkeit zum zweiten
Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand eingeladen, so ist der
Vorstand beschlussfähig, wenn mindestens 2 Vorstandsmitglieder anwesend
sind; bei der weiteren Einladung ist hierauf gesondert hinzuweisen.
- Der Vorstand ist
beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder
anwesend sind. Wird der Vorstand wegen Beschlussunfähigkeit zum zweiten
Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand eingeladen, so ist der
Vorstand beschlussfähig, wenn mindestens 2 Vorstandsmitglieder anwesend
sind; bei der weiteren Einladung ist hierauf gesondert hinzuweisen.
- Der Vorsitzende kann in
Angelegenheiten, deren Erledigung nicht ohne Nachteil für den Verein bis
zu einer Sitzung des Vorstandes aufgeschoben werden kann, im Einvernehmen mit
den stellvertretenden Vorsitzenden anstelle des Vorstandes entscheiden
(Eilentscheidung). Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der
Erledigung sind dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen. Der Vorstand kann
diese Eilentscheidung, soweit nicht bereits Rechte Dritter entstanden sind,
aufheben.
§ 4 Aufgabenverteilung
sonstige Funktionen:
- Anlagenkoordinator
- Einteilung der
Platzdienste
- Einteilung der Arbeiten am
Platz (Platzwart, Arbeitsdienste)
- Überwachung und
Bestätigung der geleisteten Arbeitsstunden der Mitglieder
- Abrechnung der
Spielgebühr und Verrechnung der Arbeitsstunden
Dießen: Franz
Wild Oberwang: offen Steinbruch: Dominikus Eisele
- Pressereferent - z.Zt. nicht
besetzt
- Pflege der Homepage
(Weitergabe Infos an die Fa. Semutec)
- Pressearbeit
- Jugendsprecher
- Ansprechpartner für die
Jugend
- Mannschaftssprecher(in)
Erwachsenenmannschaften - Z.Zt. nicht besetzt
- Aufstellung der Mannschaft -
Auswechselberechtigung
- Leitung des
Trainings
- Organisation des
Mannschaftsturniers (Quartiere, Fahrt etc.)
- Die sonstigen Funktionen werden
wie folgt eingesetzt:
- Mannschaftsführer: Durch
Wahl innerhalb der jeweiligen Mannschaft.
- Jugendsprecher: Gewählt
von der Jugend.
- Pressereferent: Einsetzen
durch Vorstand.
- Trainer: Einsetzen durch
Vorstand.
§ 5 Der Beitrag ist wie
folgt festgelegt:
- Es sind folgende Mitgliedschaften
möglich als:
- a) Aktive (mit Spielerpass)
- b) Passive
- c) Passive -
Fördermitglieder
- Jugendliche, Passive: 25,00
Euro
- Fördermitglied: 20,00
Euro
- Erwachsene: 50,00 Euro
- Familienbeitrag:
- Ehepaar 80,00 Euro
- Ehepaar + Kinder bis 19 Jahre
90,00 Euro
- Aufnahmegebühr:
keine
- Spielgebühr (pro Person):
1)
Oberwang: k e i n e, Steinbruch: Vereinbarung
mit dem Platzbesitzer Dießen: siehe Anlage
1) für
alle passiven und aktiven Spieler (a + b) die auf den Anlagen spielen (wenn
keine sonstigen Vereinbarungen bestehen z.B. kostenloses Trainieren anderer
Vereine)
- Der Beitrag ist bis
spätestens 31.1. zu bezahlen. Bevorzugt wird das Kontoeinzugsverfahren
angewendet. Nach der ersten Mahnung ist ein Säumniszuschlag von 5,00
€ fällig
- Kontoverbindung:
Sparkasse
Allgäu BLZ 733 500 00 Kontoverbindung 5141 329 68
- Postanschrift:
MSG
Ammersee-Allgäu e.V., Webereistr. 31a, 87471 Durach
§ 6 Für Aktive ist
folgende Clubkleidung Pflicht.
§ 7 Arbeitsstunden/Platzdienst Oberwang:
- Von jedem Mitglied entsprechend
§5 a und b wird im Vereinsinteresse erwartet die notwendigen
Arbeitsstunden zu leisten. Die Arbeitsdienste (Frühjahr, Herbst,
während des Jahres) werden vom Anlagenkoordinator rechtzeitig bekannt
gegeben (Aushang auf der jeweiligen Anlage) und eingeteilt.
§ 8 Bezuschussung von
Startgeldern:
- Rangliste Einzel und Mannschaft:
Startgeld wird vom Verein bezahlt.
- Freundschaftsturniere:
Startgebühr für Mannschaften und Jugendliche werden vom Verein
bezahlt.
- BM: Entsprechend Beschluss
Vorstand.
- DM: Entsprechend Beschluss
Vorstand.
- Für jedes Turnier muss der
Spieler/die Spielerin die Teilnahme spätestens eine Woche vor
Turnierbeginn dem 2. Vorsitzenden mitteilen. Dieser meldet die Spieler zum
Turnier verbindlich an. Bei Meldung und Nichtteilnahme am Turnier, muss das
Startgeld vom Mitglied gezahlt werden.
§ 9 Finanz- und
Spesenordnung
- Zur Jahreshauptversammlung ist ein
Haushaltsplan zu erstellen. Für die Vorbereitung ist der
geschäftsführende Vorstand verantwortlich. Dieser wird der
Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Überschreitungen des
Haushaltsvolumens sind durch den Vorstand zu genehmigen. Über jede Ein-
und Ausgabe müssen ordnungsgemäße Belege vorhanden sein. Im
Jahresabschluss sind die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes
nachzuweisen. Der Jahresabschluss ist in Form einer Bilanz als
Gegenüberstellung zum Haushaltsplan durchzuführen. Der Haushaltsplan
hat außerdem eine Übersicht der Aktiva und Passiva zu
enthalten.
Die Kassenprüfung ist jährlich durchzuführen.
Über die Prüfung erstatten die gewählten Kassenprüfer dem
Vorstand und der Jahreshauptversammlung Bericht.
Reisekosten werden
für folgende Veranstaltungen genehmigt:
- - Teilnahme an Bezirkstagen
bzw. Verbandstagen
- Gerichtliche Vertretung des
Vereins
- Sonstige durch den Vorstand
genehmigte Reisen
Reisekosten können wie
folgt abgerechnet werden:
- Fahrgeld 0,12 je
gefahrener Km zzgl. 0,02 je Mitfahrer (max. 0,20 /km) oder DBB 2.
Klasse
Für Fahrtkosten zu
Turnieren zählen die Regeln der Stadt Kempten (siehe Vordruck - beim
Schatzmeister erhältlich).
Kempten, den
11.02.2009
Vereinbarung
zwischen der MSG Ammersee-Allgäu e.V. und Dominikus Eisele für die
Anlagen in Dießen und Kempten-Steinbruch
§ 1 Spielgebühr
Für die Benutzung der
Minigolfanlagen durch die Spieler der MSG Ammersee-Allgäu wurden folgende
Spielgebühren vereinbart:
Steinbruch: Jahreskarte Erwachsene
25,00 Jugendliche 15,00
Familie 50,00
1) Tageskarte Erw. 1,50 / Jug.
1,00 Dießen: Tageskarte Erw. 1,50 / Jug.
1,00
1)Die Jahreskarte wird vom Platzbesitzer zu Saisonbeginn
in Rechnung gestellt (31.3.). Bei Erbringung der Arbeitsstunden erfolgt eine
Rückerstattung bis zur Höhe der Jahreskarte (je Arbeitsstunde
5.-).
Für 2010 verzichtet der Platzbesitzer auf die
vereinbarte Spielgebühr.
§
2 Anlagenbenutzung (Turniere)
Für die Benutzung der
Minigolfanlagen für Turniere folgende Gebühren: bis 12.00 Uhr 100,00 bis 13.00 Uhr 150,00 bis 14.00 Uhr 200,00 bis 15.00 Uhr 250,00 bis 16.00 Uhr 300,00
Kempten, den 10.11.2007
gez. MSG Ammersee-Allgäu Platzbesitzer
gez. Platzbesitzer |